Wichtiger Hinweis
„Sie bezahlen die Decktaxe erst dann, wenn Ihre Stute tragend ist!“
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für alle Hengste gültig ist die über unsere Station zu beziehen sind. Bitte entnehmen Sie die genauen Details dem jeweiligen Deckvertrag Ihres Wunschhengstes.
Für alle Hengste, die diese Sonderregelung anbieten, haben wir Ihnen anbei einige Infos dazu aufgelistet.
Die Buchungsgebühr
Für jeden Decksprung fällt eine Buchungsgebühr an. Diese ist direkt bei Vertragsschluss fällig und ist nicht rückerstattbar.
Das Anmeldeformlar können Sie hier als PDF-Datei herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.
Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte unserem Deckvertrag, den wir Ihnen auf Anfrage gerne vorab zusenden.
Die Decktaxe
Die Decktaxe wird erst dann fällig, wenn Ihre Stute tragend ist. Diese ist nicht rückerstattbar.
Hierbei gilt folgende Regelung:
Die Decktaxe wird dann fällig, wenn 18 Tage nach der letzten Besamung weder eine Nachbestellung von Samens erfolgt, noch eine Bestätigung eines Tierarztes eingegangen ist, dass die Stute nicht tragend ist. Sollte die Stute in der Saison nicht trächtig werden und bis spätestens zum 15.09 der betreffenden Decksaison eine tierärztliche Bestätigung über die Nichtträchtigkeit vorliegen, berechnen wir keine Decktaxe.
Nicht davon betroffen sind Nebenkosten wie z.B. für den Samen, Versandkosten, Besamungskosten, etc. Diese Kosten werden unmittelbar bei Leistungserbringung fällig und sind nicht rückerstattbar. Die genauen Preise können Sie unserer Preisliste entnehmen, die jedem Deckvertrag beigefügt ist.
Die Lebendfohlengarantie
Sollte Ihre Stute kein lebensfähiges Fohlen* auf die Welt bringen, müssen Sie im Folgejahr keine erneute Decktaxe bezahlen, sondern nur die Buchungsgebühr in Höhe von 280€, sowie die Nebenkosten. Diese Lebenfohlengarantie gilt nur einmalig für die unmittelbar auf den Deckvertrag folgende Decksaison.
* Definition eines nicht lebensfähigen Fohlens:
- Die Stute wird nicht tragend
- Abort während der Trächtigkeit
- Totgeburt
- Fohlen stirbt innerhalb von 36h
*Ein lebensfähiges Fohlen wird definiert als Fohlen das selbständig und ohne fremde Hilfe stehen und säugen kann. Die Lebendfohlengarantie gilt nur für die ersten 36 Stunden nach der Geburt des Fohlens.
Formular-Downloads
Ganz easy bezahlen
Bei uns können Sie Ihren Decksprung ganz einfach mit Paypal bezahlen!
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Und natürlich auch:
- per Vorkasse Überweisung
- per Sepa-Lastschrift